ÜBER SCHUTZ DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-um) Die Energienutzung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist, im Vergleich zur Energieerzeugung in klassischen Kondensationskraftwerken, hocheffizient, weil sie mittels der Abwärmenutzung Wirkungsgrade bis zu 90 Prozent erreicht. Darauf weist die PDS in einer Kleinen Anfrage zum Schutze der Kraft-Wärme-Kopplung (14/2323) hin und erläutert weiter, somit könnten anstatt Luft und Flüssen Wohnungen und Betriebe beheizt werden. Dadurch würden 30 bis 40 Prozent Primärenergie und damit auch Klimagase eingespart werden. Infolge der relativ preiswerten Technik werde die KWK - nach der Energieeinsparung - noch geraume Zeit die kostengünstigste Verfahrensart zur CO2-Reduktion im Bereich der Energieerzeugung sein, so die PDS weiter. Die überwiegende Anzahl der KWK-Anlagen würden von Stadtwerken und nur die wenigsten von den großen Energieversorgungsunternehmen (EVU) betrieben. Durch großzügige Rückstellungsregelungen für Atomanlagen, mittels Preisgestaltung auf der Basis bereits abgeschriebener Kraftwerke, durch Produktion und Zukauf von risikobehaftetem Atomstrom sowie durch jahrelang erzielte Monopolpreise hätten die großen EVU genug Finanzmittel, um noch mehrere Monate lang Dumpingpreise zu finanzieren und somit kleinere Anbieter und Stadtwerke "nieder zu konkurrieren". Am stärksten würden dabei Anlagen der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung unter Druck gesetzt.
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, was der Kompromiss zwischen ihr und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) vom November 1999 zu Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung tatsächlich bedeutet. So soll unter anderem gesagt werden, ob die Formulierung, wonach 25 Prozent des "Stromabsatzes" von Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugt werden muss, um in das Bonussystem integriert zu werden, bedeutet, dass ein KWK-Anteil von 25 Prozent an der installierten Leistung - und nicht am Stromabsatz - existieren muss, um Bonuszahlungen erhalten zu können. Erläutert werden soll auch, ob die Formulierung "Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft" bedeutet, dass sowohl Regiebetriebe, als auch Eigenbetriebe, Eigengesellschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts, welche Strom beziehungsweise Wärme erzeugen und/oder verkaufen, gemeint sind. Gesagt werden soll ferner, ab welchem Anteil von kommunalem Anteilsbesitz an Beteiligungsgesellschaften ein Unternehmen im Sinne des Kompromisses als "Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft" gilt. Die PDS möchte zudem erfahren, mit welcher Begründung die Bundesregierung solche KWK-Anlagen von dem Bonussystem ausschließt, die auf Basis von Gas oder Heizöl Strom und Wärme produzieren.
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