ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT DIENT SELBSTKONTROLLE (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-um) Das Abfallwirtschaftskonzept ist als "flexibles Instrument der Eigenkontrolle” ausgestaltet und es wird in diesem Zusammenhang daher keine Selbstbindung der Pflichtigen bewirkt. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2305) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Novellierung der Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall und Abfallwirtschaftskonzepte (14/2100).
Eigenen Angaben zufolge erwartet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus der gesetzlichen Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten bis zum 31. Dezember 1999 einerseits und einer gegebenenfalls erst Mitte 2000 vorgenommenen Änderung der TA Siedlungsabfall andererseits auch keine Planungs- und Investitionsunsicherheiten für die Konzeptpflichtigen.
Rechtliche Unsicherheiten für Abfallerzeuger und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sieht die Bundesregierung laut Antwort durch das Abfallkonzept nicht. Die gegenwärtig laufende breite öffentliche Diskussion der Anforderungen an die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung und die Ablagerung derartig behandelter Abfälle ermögliche bereits heute, parallel zur geltenden Rechtslage alternative Planungen, gegebenenfalls in verschiedenen Varianten vorzunehmen.
Bereits im Oktober 1998 habe die Bundesregierung mit der Koalitionsvereinbarung öffentlich deutlich gemacht, dass "ökologische Ziele in der Abfallwirtschaft durchgesetzt werden sollen, die mechanisch-biologische Verfahren einschließen”.
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