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001/2000
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ÜBER REGELUNG ZU AUSLANDSEINSÄTZEN INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-vt) Einen Beschluss der Bundeswehr, ihre Soldaten nach einem Einsatz von sechs Monaten im Ausland mindestens zwei Jahre vor einer eventuell anstehenden weiteren Auslandsverwendung in der Heimat zu stationieren, hat die CDU/CSU-Fraktion zum Thema gemacht. In einer Kleinen Anfrage (14/2401) verlangen die Abgeordneten, die Regierung solle darlegen, für welche Truppengattungen und für wie viele Soldaten sie eine derartige Regelung garantieren könne. Von Interesse ist auch, für welche (Spezial-) Einsatztruppen sie diese Garantie nicht abgeben kann.

Die Union erkundigt sich ferner danach, welche psychologischen Betreuungsprogramme im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Verfügung stehen und ob eine Befragung eingesetzter Soldaten bezüglich deren Aufenthaltsdauer im Einsatzgebiet stattgefunden hat. Welche Auswirkungen eine sechsmonatige Auslandsverwendung auf das Empfinden, das Engagement und die Bereitschaft zur Weiterverpflichtung bei der Bundeswehr bei freiwillig länger Wehrdienstleistenden hat, möchten die Abgeordneten außerdem in Erfahrung bringen. Welche Erkenntnisse der Regierung über Einsatzzeit und
-dauer sowie der Heimatverweildauer zwischen zwei Auslandseinsätzen in anderen NATO-Partnerländern vorliegen, soll sie ebenfalls mitteilen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000107
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