STAATSANGEHÖRIGKEIT AUF VEREINBARKEIT MIT EU-RECHT PRÜFEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Unter Bezug auf Paragraf 29 des neuen Gesetzes zur Regelung der deutschen Staatsangehörigkeit hat die PDS in ihrer Kleinen Anfrage (14/2784) danach gefragt, ob die neue deutsche Gesetzgebung vereinbar sei mit dem Artikel 14 des "Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit".
Nach der deutschen Gesetzgebung - so die PDS - ziele die Regelung darauf ab, eine zweite, etwa durch Geburt erlangte Staatsangehörigkeit mit Erreichen der Volljährigkeit wieder abzugeben, während nach dem Europäischen Übereinkommen "Kindern, die bei der Geburt ohne weiteres verschiedene Staatsangehörigkeiten erworben haben, die Beibehaltung dieser Staatsangehörigkeiten gestattet" sei.
Auch erwachsenen Staatsangehörigen würde nach dem Europäischen Übereinkommen der Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten gestattet, wenn diese durch Eheschließung ohne weiteres erworben worden seien.
Gesetzliche Einschränkungen seien hierzu im Artikel 7 klar definiert.
Unter Hinweis darauf, dass das vorgeschriebene Verfahren in Paragraf 29 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes einen Verstoß gegen das Europäische Übereinkommen darstelle, fragen die Abgeordneten nun die Bundesregierung nach einer Begründung und wollen wissen, wann und in welcher Weise die Regierung das deutsche Recht durch eine Novellierung an das Europäische Übereinkommen anpassen wolle.
Gefragt wird auch danach, wie viele Staaten das europäische Übereinkommen unterzeichnet haben und ob der Regierung bereits Klagen von Betroffenen bekannt sind, die sich gegen die deutsche Regelung einer Aufgabe der doppelten Staatsbürgerschaft bei Erreichen der Volljährigkeit gewandt haben.
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