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085/2000
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ZU RECHTSMITTELREFORM IN STRAFSACHEN STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-re) Zu der von ihr geplanten Rechtsmittelreform in Strafsachen soll nach dem Willen der CDU/CSU die Bundesregierung Stellung nehmen.

In einer Kleinen Anfrage (14/3036) verweist die Fraktion auf Äußerungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, denen zufolge diese auf eine solche Reform dränge, um die "an der Leistungsgrenze arbeitende Strafjustiz" zu entlasten.

Die Regierung soll sagen, ob sie dieses Ziel ebenfalls verfolgt. Sie soll ferner darlegen, ob sie eine laut Union vom Max-Planck-Institut vertretene Auffassung teilt, bei der Berufung vor Gericht nach geltendem Recht handele es sich um ein hocheffizientes Rechtsmittel, dessen Einschränkung zu einer Mehrbelastung der Justiz führen würde.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008502
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