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116/2000
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Finanzausschuss

HÖHERER FREIBETRAG FÜR VERÄUSSERUNGSGEWINNE GEPLANT (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) Der Finanzausschuss hat am Montagvormittag die Beratung von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU- und der F.D.P.-Fraktion zum Steuersenkungsgesetz aufgenommen.

Dem Ausschuss lagen dazu die wortgleichen Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2683) und der Bundesregierung (14/3074), ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Umsetzung einer Steuerreform für Wachstum und Beschäftigung (14/2903) sowie Anträge der CDU/CSU (14/2688), der F.D.P. (14/2706) und der PDS (14/2912) vor.

Die Vorlagen sollen am Mittwoch, 10. Mai, im Ausschuss abschließend beraten werden.

Ein wesentlicher Änderungsantrag der Koalition sieht vor, den Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Personenunternehmen von 60.000 DM auf 100.000 DM zu erhöhen.

Damit soll den Inhabern von Personenunternehmen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder die dauernd berufsunfähig sind, der Verkauf des Betriebs erleichtert werden.

Die Erhöhung des Freibetrags wäre mit Steuermindereinnahmen von 500 Millionen DM verbunden. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass bereits mit dem bisherigen Freibetrag von 60.000 DM 78 Prozent aller Veräußerungsgewinne von der Einkommensteuer freigestellt würden.

Mit der Anhebung auf 100.000 DM würden 85 Prozent aller Veräußerungsgewinne erfasst. Die Regierung erinnerte daran, dass die frühere Bundesregierung den Freibetrag 1996 von 120.000 auf 60.000 DM halbiert habe.

Die SPD wies darauf hin, dass die Petersberger Beschlüsse der vorherigen Regierung sogar die Streichung des Freibetrags vorgesehen hätten.

Dem hielten CDU/CSU und F.D.P. entgegen, dass das Petersberger Modell einen anderen Tarifverlauf mit deutlich niedrigerem Eingangs- und Spitzensteuersatz vorgesehen habe.

Auch die F.D.P. beantragt die Anhebung des Freibetrags mit der Begründung, angesichts der Steuerfreiheit für die Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen für Kapitalgesellschaften sei der Freibetrag für 60.000 DM für Personenunternehmer zu niedrig.

Dadurch würden Kapitalgesellschaften begünstigt, Personengesellschaften aber belastet. Es sei falsch, den Mittelstand zur Kasse zu bitten, so die Liberalen.

Bündnis 90/Die Grünen betonten, die Umstrukturierung der Volkswirtschaft und die Auflösung stiller Reserven würden auch von der Opposition gewünscht. Durch die Anhebung des Freibetrags werde eine Mittelstandskomponente geschaffen.

Die Bundessregierung erläuterte in der Sitzung darüber hinaus den geplanten schrittweisen Wegfall von Tarifstufen und gesetzlichen Einkommensteuer- und Lohnsteuertabellen.

Der bisherigen Einkommensteuertarif mit Stufen soll in einen Tarif ohne Stufen umgewandelt werden. Im Veranlagungszeitraum 2001 sollen die Tarifstufen in Höhe von 54 DM noch beibehalten und im Jahr 2002, nach Einführung des Euro, in Stufen von 36 Euro abgeändert werden.

Die Lohnsteuer werde seit vielen Jahren überwiegend maschinell berechnet, hieß es zur Begründung. Das Gesetz werde daher künftig im Grundsatz von der maschinellen Berechnung der Lohnsteuer ausgehen.

Gedruckte Tabellen seien als Hilfsmittel aber weiterhin möglich. Ab 2003 sollen dann die Tarifstufen bei der Einkommensteuer wegfallen.

Ab 2003 soll die Herausgabe von Lohnsteuertabellen auch überwiegend den privaten Tabellenverlagen überlassen bleiben.

Deren Tabellen würden schon heute in der Praxis überwiegend benutzt, weil sie neben der Lohnsteuer auch die anderen Abzugsbeträge enthielten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011601
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