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121/2000
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

ABGEORDNETENKLAGE GEGEN AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG KRITISIERT

Berlin: (hib/BOB-eu) Als einen "politisch falschen Schritt" hat die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments (EP), Diemut Theato, am Mittwochabend die Entscheidung von 71 Abgeordneten des EP bezeichnet, gegen Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) im Parlament zu klagen.

Die SPD erklärte dazu bei einem öffentlichen Fachgespräch des Europaausschusses, es sei zu fragen, ob sich die klagenden Abgeordneten mit Blick auf ihre Akzeptanz beim Wähler nicht mehr geschadet als genützt hätten.

Das so genannte Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hatte dazu vergangene Woche entschieden, Olaf-Beamte dürften vorerst die Abgeordnetenbüros nicht ohne Genehmigung der Betroffenen betreten.

Zudem seien die Parlamentarier über Untersuchungen der Betrugsbehörde schnellstmöglich zu unterrichten. Auch eine vom Europaparlament beschlossene Pflicht für seine Mitglieder, mit Olaf zu kooperieren, setzte das Gericht fürs Erste aus.

Die CDU/CSU nutzte das Fachgespräch zu der Feststellung, angesichts eines etwa 170 Milliarden DM umfassenden Jahreshaushalts der Europäischen Union sei es unverantwortlich, dass es so viele Unkorrektheiten gebe.

Für etwa fünf Prozent der Mittel, also rund 8,5 Milliarden DM, gebe es nicht einmal Belege. Jeder nationale Minister, so die Union weiter, müsste angesichts solcher Zustände zurücktreten.

Nicht nachvollziehbar sei es deshalb, dass die zuständige Haushaltskommissarin Michaele Schreyer bislang nichts getan habe, um diesen "Dschungel" zu lichten.

Daniela Bankier aus Schreyers Brüsseler Kabinett widersprach dieser Auffassung. Auch die Kommissarin sei mit der Haushaltsführung nicht zufrieden und habe deshalb vor kurzem einen Aktionsplan vorgelegt, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Der Direktor von Olaf, Franz-Hermann Brüner, erklärte, es sei ein "schwieriges Unterfangen", die ehemalige Betrugsbekämpfungseinheit innerhalb der Europäischen Kommission (Uclaf) in ein unabhängiges Amt umzuwandeln.

Da sein Amt bis Ende kommenden Jahres auf 300 Personen anwachsen solle, müsste eine Vielzahl neuer Mitarbeiter rekrutiert werden.

Dabei kämen weniger bisherige Kommissionsbeamte als vielmehr Bewerber aus den EU-Mitgliedstaaten in Frage.

Theato merkte dazu an, Olaf mangele es bislang nicht an vergleichsweise hoch besoldetem Führungspersonal ("Generälen"), sondern mehr an in Relation niedriger bezahltem Ermittlungspersonal ("Soldaten"), um seinen eigentlichen Aufgaben gerecht zu werden.

Die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses verwies zudem auf einen Bericht ihres Gremiums, in dem ein Europäischer Staatsanwalt als unabhängiges Organ vorgeschlagen wird.

Dieser solle mit dem Schutz der Interessen der EU gegen Betrügereien auf dem gesamten Gebiet der Gemeinschaft beauftragt werden. Theato zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, in der Kommission Unterstützung für dieses Vorhaben zu finden.

Harald Noack, Mitglied eines Überwachungsausschusses für Olaf kritisierte bei dem Hearing die Weigerung von Europäischer Zentralbank und Europäischer Investitionsbank, sich den Vorschriften zu den Befugnissen von Olaf zu unterwerfen.

Dies sei "nicht nachvollziehbar". Eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof sei deshalb unausweichlich.

Noack bemängelte zudem, der rechtliche Rahmen für Olaf sei nach wie vor zu lückenhaft, um eine unabhängige Arbeit des Amtes zu sichern.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012102
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