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121/2000
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ANTI-STAU-PROGRAMM BESEITIGT NICHT ALLE ENGPÄSSE (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-vb) Auf Grund der begrenzten finanziellen Mittel haben nicht alle Verkehrsengpässe in das Anti-Stau-Programm aufgenommen werden können.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (14/3277) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3218) hervorgeht, sei das Programm entwickelt worden, um zusätzliche Investitionen für eine begrenzte Zahl von Projekten zu ermöglichen.

Die im Programm genannten Kriterien seien bei den Bundesautobahnen die vierspurigen Fahrstreifen mit durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken von über 65.000 Fahrzeugen pro Tag sowie Autobahnen mit hohem Lkw-Anteil, fehlenden Standstreifen und großen Steigungen oder Gefällen.

Auch sollen Lücken im Netz geschlossen werden, die bislang regelmäßig zu Staus geführt haben. Bei den Bundesschienenwegen geht es den Angaben zufolge um Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Grund maroder Bausubstanz oder betrieblicher Zwänge, um eingleisige Streckenabschnitte mit hoher Zugbelegung, Lücken im Hochgeschwindigkeitsnetz und Engpässe in Rangierbahnhöfen und beim kombinierten Ladungsverkehr.

Bei den Bundeswasserstraßen seien Strecken mit Sperrungen wegen schlechter Bausubstanz und Sicherheitsmängeln, mit stark reduzierter Leistungsfähigkeit wegen nicht ausreichender Wassertiefe und mit zu langen Wartezeiten an Schleusen und Hebewerken bei fehlenden Ausweichmöglichkeiten betroffen.

Für die meisten Projekte sei bereits jetzt Baureife gegeben, betont die Regierung.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012105
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