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181/2000
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GENEHMIGUNGSPRAXIS BEI ANTARKTISFORSCHUNG BEURTEILEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/SAM-um) Das Vorgehen des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Genehmigung von Forschungsaktivitäten in der Antarktis soll die Bundesregierung beurteilen.

Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3742) hervor. Nach Darstellung der Fraktion nimmt das UBA für die Genehmigung von Forschungsprojekten seit 1999 Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Umwelterheblichkeitsprüfungen und "andere nicht mehr erfüllbare Auflagen" vor.

Nach Ansicht der Liberalen wird die deutsche Antarktisforschung durch diese international nicht abgestimmte Vorgehensweise zeitlich und inhaltlich stark behindert.

Demnach könnten Forschungsvorhaben, wie die Vermessung des Meeresbodens, faktisch nicht mehr durchgeführt werden, obwohl sie für die Erstellung sicherer Seekarten notwendig seien und entsprechende internationale Verpflichtungen zur Erstellung solcher Seekarten bestünden.

Auch seien keine akustischen Verfahren mehr im Meer zugelassen, die jedoch von anderen Ländern genehmigt würden.

Ob das Vorgehen des UBA mit dem zuständigen Ministerium abgesprochen sei, will die Fraktion weiter wissen.

Ferner soll die Bundesregierung Stellung nehmen, ob sie sich für einheitliche Bewertungsstandards bei der Zulassung von Forschungsaktivitäten in der Antarktis auf internationaler Ebene einsetzen will.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018111
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