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195/2000
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F.D.P. MÖCHTE DAS MIETRECHT VEREINFACHEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Die F.D.P.-Fraktion möchte das Mietrecht vereinfachen und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3896) vorgelegt.

Den Angaben zufolge soll mit den Vorschlägen das Mietrecht so reformiert werden, dass es gelinge, "das Recht wieder zum Bürger zu bringen".

Dazu würden Ergebnisse eines Berichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 1996 aufgegriffen. Die Abgeordneten wollen die maßgeblichen Vorschriften des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenführen, klarer gliedern und das Wohnraummietrecht in einem eigenen Kapitel zusammenfassen.

Dies würde dazu beitragen helfen, dass Mieter und Vermieter künftig in der Lage seien, ihre Rechtsangelegenheiten als Vertragspartner auch ohne gerichtliche Hilfe zu regeln.

Im Einzelnen schlägt die Fraktion unter anderem vor, den Anwendungsbereich von Zeitmietverträgen wesentlich zu erweitern.

Damit solle ein zusätzliches Instrument geschaffen werden, Wohnungsmietverhältnisse in zeitlicher Hinsicht flexibler zu vereinbaren.

Ein Verlängerungsanspruch des Mieters müsse deshalb künftig ausgeschlossen werden. Nach Ablauf der Mietzeit dürfe weder ein solcher Anspruch nach der Sozialklausel gelten noch dem Mieter eine Räumungsfrist im gerichtlichen Verfahren eingeräumt werden müssen.

Beim Abschluss solcher Zeitmietverträge habe der Vermieter somit eine hohe Gewähr dafür, den vermieteten Wohnraum nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit tatsächlich zurückzuerhalten.

Auch sollten solche Zeitmietverträge nach Ansicht der F.D.P. künftig in weiterem Umfang als bisher abgeschlossen werden dürfen.

Den Vorstellungen der Abgeordneten zufolge soll es künftig zulässig sein, dass ein Vermieter neben seinem Recht, Wohnbedarf für Familienangehörige oder in seinem Haushalt lebende Personen geltend zu machen, die Räume beispielsweise auch an einen zur Dienstleistung Verpflichteten oder an Personen mit entsprechendem Raumbedarf vermieten darf.

Statthaft solle auch sein, dass der Vermieter nicht an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Räume gehindert werden dürfe.

Die Freien Demokraten streben mit ihrem Entwurf ferner an, dass Staffelmieten künftig ohne die bisherige Begrenzung auf 10 Jahre vereinbart werden dürfen.

Auch sollten Mieterhöhungen im Vergleichsmietensystem in Zukunft unter einfacheren Voraussetzungen durchgeführt werden können.

Dabei solle die sogenannte Kappungsgrenze als "klassisches Beispiel von unnötiger Überregulierung" künftig wegfallen.

Dies führe faktisch dazu, dass auf Seiten des Vermieters keine Ungerechtigkeiten mehr geschähen und dieser nicht mehr gezwungen werde, an "völlig marktwidrigen Mietzinsen" festhalten zu müssen, wenn er dies nicht wolle.

Der Mieter werde hingegen durch ein klares Vergleichsmietensystem in seinem Vertrauen geschützt, für seine Wohnung nicht mehr zu zahlen, als andere Mieter für vergleichbaren Wohnraum, so die F.D.P.

Die Abgeordneten streben ausserdem an, dass künftig beim Tod des Mieters einem in der Wohnung lebenden Haushaltsangehörigen unabhängig von dessen Familienzugehörigkeit das Recht zum Eintritt in den Mietvertrag zu gestatten ist.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019501
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