RÜCKKEHR NACH AFGHANISTAN FAKTISCH SEHR SCHWER (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-in) Personen aus Afghanistan, die sich in Deutschland aufhalten und lediglich über eine Duldung der zuständigen Ausländerbehörde verfügen, haben laut Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukehren.
Faktisch sei dies jedoch sehr schwer, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/3944) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3881).
Sie verweist darauf, seitdem die Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen die Taliban im November 1999 in Kraft getreten seien, gebe es keinen Flugverkehr nach Afghanistan.
Die Straßenverbindungen mit dem Ausland seien nur zum Teil benutzbar. Usbekistan und Tadschikistan hielten ihre Grenzübergänge nach Afghanistan geschlossen. Die Grenze zum Iran sei hingegen seit Ende vergangenen Jahres wieder passierbar.
Die Regierung verdeutlicht im Übrigen, aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, auch über den weiteren Aufenthalt einer Person in Deutschland, seien Sache der Bundesländer.
Daher habe die örtlich zuständige Ausländerbehörde die Entscheidung nach geltender Rechtslage zu treffen.
Bei der Einzelfallprüfung werde aber die fortbestehende Kriegssituation in dem zentralasiatischen Land, die katastrophale Nahrungsmittellage sowie die Situation der Menschenrechte, insbesondere die durchgehende geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen und Mädchen, zu berücksichtigen sein.
Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, hielten sich Ende Juni dieses Jahres 72.407 Personen aus Afghanistan in Deutschland auf. Davon waren 20.484 Frauen und Männer ohne Aufenthaltsrecht, wovon wiederum 13.274 über eine Duldung verfügten.
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