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218/2000
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ZWEI MILLIONEN TONNEN MILCHREFERENZMENGE GEHANDELT (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-lw) Etwa zwei Millionen Tonnen Milchreferenzmenge wurden nach überschlägigen Kalkulationen in den alten Bundesländern vom 1. September 1999 bis zum 31. März 2000 gehandelt.

Dies gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4028) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/3417) über die Auswirkungen der neuen Milchquotenverordnung bekannt.

Ihren Angaben nach entspricht der Umfang rund neun Prozent der Gesamtreferenzmenge des früheren Bundesgebietes.

In der Summe nicht enthalten sei die Menge, die sich aus der Verlängerung von bereits vor dem 31. März 2000 bestehenden Pachtverträgen ergebe.

Für diese seien in der Regel keine Übertragungsbescheinigungen auszustellen und dadurch hätten sie mehrheitlich nicht von den Bundesländern erfasst werden können.

Weiter heißt es in der Antwort, der Handel sei im oben genannten Zeitraum gegenüber gleichen Vorjahreszeiträumen deutlich angestiegen.

Die Auswertung der Länder beziehe sich dabei überwiegend auf die Zahl der Übertragungsvorgänge und nicht auf die Höhe der transferierten Referenzmenge.

Nach Angaben der Bundesregierung zeigt sich bei der Entwicklung der Milchquotenpreise, die überwiegend auf Umfragen der Milcherzeuger und Schätzungen beruhten, folgende Tendenz: Die Unterschiede bei den Preisen nehme zu, allerdings seien die gewichteten Durchschnittspreise gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bedeutend angestiegen.

Ferner habe die Neuregelung der Milchquoten auch den Strukturwandel im Milchviehbereich erhöht. Schätzungen der alten Bundesländer zufolge hätten dort zwischen September 1999 und März 2000 etwa sechs bis zehn Prozent der Betriebe aufgegeben.

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Betriebsaufgabe und Neuregelung des Quotenhandels lasse sich jedoch nicht ableiten, heißt es weiter.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0021802
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