KEINE ZENTRALE ERFASSUNG VON EXTREMISTEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Es gibt keine zentrale statistische Erfassung von Extremisten im öffentlichen Dienst.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4057) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4012) in der die Abgeordneten nach der Gesamtzahl von Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst in den Jahren 1997 bis 1999 gefragt hatten und über deren Anteil bei Post und Bahn, Bundeskriminalamt, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei informiert werden wollten.
Hierzu erklärt die Regierung, sie äußere sich einer ständigen Praxis folgend nicht auf Kleine Anfragen, die den Zuständigkeitsbereich der Länder berührten.
Zudem bedeute aus Sicht der Länder, deren Mitwirkung für eine vollständige Antwort unabdingbar wäre, die Zusammenführung der nachgefragten Daten einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
Im Übrigen setze die Feststellung einer Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue, also die Beurteilung eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes als "Extremist", eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalles voraus.
Bei Beamten auf Bundesebene habe es laut Statistik des Bundesdisziplinaranwaltes im Jahre 1999 eine Verletzung der politischen Treuepflicht gegeben und im Jahr 1998 keine Angaben zu 1997 gebe es nicht.
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