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237/2000
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BEI MAUERGRUNDSTÜCKEN NEUES RECHT SCHAFFEN (GESETZENTWURF/ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-re) Frühere Eigentümer von Mauer- und Grenzgrundstücken will die F.D.P. finanziell besser gestellt wissen.

Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (14/4140) vorgelegt. Wenn einem verbilligten Rückkauf dieser Grundstücke öffentliche Interessen entgegenstehen, soll sich nach dem Willen der Liberalen die dem Betroffenen zustehende Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Verkehrswertes nach der ursprünglichen baulichen Nutzung und nicht nach dem heutigen Zustand des Objekts bemessen.

Die Fraktion erläutert, der Gesetzgeber habe, als er 1996 die Entschädigung festsetzte, übersehen, dass durch die Verwendung der Grundstücke an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und innerhalb des geteilten Berlin als befestigtes Grenzland zwangsläufig zu einer Änderung von deren Qualität gekommen sei.

Ehemals bebautes Land sei zum Zweck der Errichtung der Mauer und von Sicherheitsvorkehrungen völlig umgestaltet worden.

Nach dem Abbau der Grenzanlagen im Jahre 1990 sei Ödland zurückgeblieben. Dessen Quadratmeterpreis liege aber weit hinter dem üblichen Bodenpreis für bebautes Land.

Diesen Zustand hält die F.D.P. für unerträglich. Der Staat dürfe sich nicht auf Kosten der seinerzeit widerrechtlich Enteigneten an dem Unrecht der DDR bereichern.

Die Abgeordneten rechnen durch die von ihnen erstrebte Gesetzesänderung mit "deutlichen, aber überschaubaren Mehrkosten", die sich aus der Differenz zwischen Verkehrswert und fiktivem Grundstückswert ergäben.

Die PDS spricht sich hingegen für die komplette Rückgabe von Grundstücken und Gebäuden aus, die im Rahmen von Ausbau und Sicherung "der ehemaligen Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin und der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich ihrer Hauptstadt Berlin" durch Enteignung oder in anderer Weise den Eigentümern entzogen worden seien.

Die Fraktion legte dazu einen Antrag (14/4149) vor. Soweit diese Grundstücke zwischenzeitlich veräußert worden seien, müsse für die Berechtigten ein Anspruch auf den erzielten Erlös geschaffen werden.

Die Fraktion erklärt, das seinerzeit gegen die Stimmen der Oppositionsparteien verabschiedete Mauergrundstücksgesetz sehe für die betroffenen ehemaligen Eigentümer nur eine Rückerwerbsmöglichkeit zu einem Preis von einem Viertel des Verkehrswertes vor, falls der Bund die Grundstücke für dringende eigene öffentliche Zwecke verwenden oder im öffentlichen Interesse an Dritte veräußern wolle.

Diese Regelung habe aber nicht zu einer Befriedung beigetragen, sondern vielmehr eine größere Zahl von Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen.

Die Situation für die Betroffenen sei nach wie vor unbefriedigend. Diese seien oftmals nicht dazu in der Lage, von ihrem eingeschränkten Rückerwerbsrecht Gebrauch zu machen.

Angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, so die PDS, sei nunmehr die Chance gekommen, die vor vier Jahren gefundene Regelung rückgängig zu machen.

Es sei politisch nicht gerechtfertigt, die sich zumeist im Bundeseigentum befindenden Grundstücke den überwiegend aus der ehemaligen DDR stammenden früheren Eigentümern weiter vorzuenthalten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023701
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