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250/2000
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FRAKTIONEN BEGRÜSSEN GRUNDRECHTE-CHARTA DER EU (ANTRäGE)

Berlin: (hib/BOB-eu) SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/4269), die CDU/CSU (14/4246) sowie die F.D.P. (14/4253) haben in getrennten Initiativen die vorliegende Charta der Grundrechte der Europäischen Union begrüßt.

Anlässlich einer für den (heutigen) Donnerstag vereinbarten Debatte im Plenum des Bundestages sprechen sich die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag dafür aus, die Bundesregierung möge sich für die frühestmögliche Aufnahme der Charta in die europäischen Verträge einsetzen.

Zu prüfen sei zudem, ob dazu ein Referendum in der gesamten Europäischen Union ermöglicht werden könne.

Zu überlegen sei ferner, wie nach Integration der Charta in die Verträge ein Beschwerde- bzw. Klageverfahren, das sich an die deutsche Verfassungsbeschwerde anlehne, vor dem Europäischen Gerichtshof eingeführt werden könne.

Die Regierung soll sich nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen auch dafür einsetzen, dass eine europäische Verfassung formuliert wird.

Darin seien sowohl die Kompetenzabgrenzungen zwischen den europäischen Organen auf der einen und den Mitgliedstaaten und Regionen auf der anderen Seite festzuschreiben, als auch die Entscheidungsverfahren innerhalb der EU klar zu regeln.

Auch die Union hält in ihrem Antrag die Charta der Grundrechte für ein "wesentliches Element für einen künftigen Europäischen Verfassungsvertrag".

Klargestellt worden sei ausdrücklich, dass durch die Charta weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und die Union begründet würden.

Vielmehr garantiere die Charta den Bürgern Grundrechtsschutz im Rahmen der Zuständigkeiten der EU. Allerdings, so die Oppositionsfraktion weiter, sei die derzeitige Zuständigkeitsverteilung in den europäischen Verträgen an manchen Stellen unklar und bedürfe der Präzisierung.

Die Verabschiedung der Grundrechte-Charta unterstreiche daher die Notwendigkeit für eine umfassende Zuständigkeits- und Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten.

Diese sei für den weiteren Fortgang der europäischen Integration von "herausragender Bedeutung", so die CDU/CSU.

Die F.D.P. spricht sich ihrem Antrag dafür aus, vor der endgültigen Verabschiedung der Grundrechte-Charta und ihrer Einfügung in die europäischen Verträge eine umfassende Bürgerbeteiligung sicherzustellen.

Die Menschen in der EU müssten direkt Einfluss nehmen können und seien in den abschließenden Ratifizierungsprozess durch eine Volksabstimmung einzubeziehen.

Auch die Liberalen sind der Auffassung, die Charta stelle einen wichtigen Schritt hin zur allmählichen Herausbildung einer föderalen, bundesstaatlich geordneten EU dar.

Diese Ordnung müsse aber in den nächsten Jahren noch ausgefüllt werden durch eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten.

Zudem bedürfe es einer immer stärkeren demokratischen Legitimation der Entscheidungsverfahren in der EU.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025001
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