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259/2000
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Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Anhörung)

NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSAR IN DEUTSCHLAND GEFORDERT

Berlin: (hib/BOB-mr) Für einen nationalen Menschenrechtskommissar in Deutschland hat sich der Mannheimer Universitätsprofessor Eibe Riedel ausgesprochen.

Riedel erklärte am Montagvormittag bei einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dieser Kommissar sollte von Amts wegen bei Menschenrechtsverletzungen intervenieren und entsprechende Beschwerden von Individuen und Gruppen entgegennehmen können.

Zudem sollte er eine periodische Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag haben. Riedel, der Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist, regte bei dem Hearing zudem an, auf internationaler Ebene entweder einen eigenständigen Menschenrechtsgerichtshof zu schaffen oder durch eine Änderung der UN-Charta Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, sich an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu wenden.

Der Sachverständige forderte die Bundesregierung zudem auf, sich für die Annahme eines Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzusetzen, mit denen Individuen und möglicherweise auch Gruppen einen effektiveren Rechtschutz als bisher erhalten würden.

Die bislang vorliegende Stellungnahme Deutschlands zu einem entsprechenden Vorschlag des UN-Ausschusses sei recht "sibyllinisch ausgefallen".

Dr. Kitty Arambulo vom Büro der UN-Menschenrechtskommissarin in Genf ergänzte dazu, die Bundesrepublik habe im Jahre 1997 eine eher skeptische Stellungnahme zu dem Vorschlag eines Zusatzprotokolls abgegeben, diese nach dem Regierungswechsel im Herbst 1998 dann aber zu Gunsten einer positiveren Haltung revidiert.

Dr.

Nathalie Prouvez, Vertreterin der Internationalen Juristen-Kommission in Chatelaine in der Schweiz, monierte, es gebe weltweit eine "schockierende Lücke" zwischen der Rhetorik und der Praxis auch im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte.

Insbesondere kritisierte Prouvez, der Entwurf einer Grundrechte-Charta der Europäischen Union bleibe im Hinblick auf die sozialen Rechte sogar noch hinter der Europäischen Sozialcharta des Europarates zurück.

Bliebe es dabei, so die Expertin, sei überhaupt keine Grundrechte-Charta der EU vermutlich besser als der vorliegende Text.

Prouvez regte deshalb an, die EU solle einen Beitritt zur Europäischen Sozialcharta ebenso wie zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Betracht ziehen.

Die Anhörung des Menschenrechtsausschusses wird sich in ihrem weiteren Verlauf auch mit der Lage der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte in Deutschland befassen.

Der deutsche Charitasverband hat dazu in seiner schriftlichen Stellungnahme die seines Erachtens fehlende Wahrung der Menschenrechte von Flüchtlingen in der Bundesrepublik kritisiert.

Es gebe "teilweise massive Eingriffe" in deren Menschenwürde. Das Asylrecht dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden, so die Caritas.

Die Industriegewerkschaft Metall legte in ihrer schriftlichen Stellungnahme dar, sie erwarte von Parlament und Regierung, dass diese dazu beitrügen, die Wahrung von Menschenrechten und Gewerkschaftsfreiheit in Zukunft stärker als bisher in die Weltwirtschafts- und Welthandelspolitik einzubringen.

Ziel müsse es sein, eine isolierte Betrachtungsweise von Sozial-, Handel- und Finanzpolitik auf internationaler Ebene zu überwinden und die Zusammenarbeit von internationalen Organisationen zu verbessern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025901
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