DIENST- UND VERSORGUNGSBEZÜGE DER BEAMTEN ANHEBEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern hat die Fraktion der CDU/CSU vorgelegt (14/4247).
Danach sollten die Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamten, Richtern und Soldaten sowie Versorgungsempfängern in Bund und Ländern unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst vom Juni 2000 an angehoben werden.
Den Vorstellungen der Union zufolge sollten Einmalzahlungen in Höhe von 100 DM für April bis Juli 2000 gezahlt werden.
Weiterhin sollten die Dienst und Versorgungsbezüge ab dem 1. August 2000 um 1,8 Prozent und ab dem 1. Oktober 2001 um 2,2 Prozent erhöht werden.
Zur Angleichung der Bezüge in den neuen Ländern an das Westniveau sollten die Bezüge dort ab 1. August 2000 auf 87 Prozent, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und ab 1. Januar 2002 auf 90 Prozent angehoben werden.
Die Kosten für den Bund (ohne Post und Bahn) errechnet die Union für das Jahr 2000 mit rund 430 Millionen DM, für das Jahr 2001 mit rund 800 Millionen DM und für das Jahr 2002 mit rund 1,3 Milliarden DM.
Die zusätzlichen Kosten für Länder, Gemeinden und sonstige Haushalte beziffert sie auf rund 1,85 Milliarden DM in diesem Jahr, auf rund 3,5 Milliarden DM 2001 und auf 5,3 Milliarden DM 2002. Die Anhebungen der Bezüge in den neuen Ländern würden laut Union bei Bund und Ländern zu Mehrausgaben von 70 Millionen DM im Jahr 2000, von rund 270 Millionen DM 2001 und von 420 Millionen DM 2002 führen.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher,
Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf