1.300 BEIHILFEFÄLLE SEIT 1990 NOTIFIZIERT (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-fi) Seit 1990 wurden etwa 1.300 Beihilfefälle an Unternehmen beim Generalsekretariat der Europäischen Kommission durch die Bundesregierung notifiziert.
Dies geht aus der Antwort der Regierung (14/4411) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4211) hervor. Es handele sich dabei insbesondere um Bürgschaften, Investitionszulagen und -zuschüsse, Umweltbeihilfen, Darlehen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben sowie um Programm- und ad-hoc-Beihilfen.
Nach Regierungsangaben hat die Europäische Kommission in rund 1.040 Fällen positiv entschieden.
In etwa 30 Fällen sei die angemeldete Maßnahme in Kraft gesetzt worden, da die Kommission innerhalb der vorgesehenen Zwei-Monatsfrist nicht reagiert habe.
Wie die Regierung weiter mitteilt, hat die Kommission in etwa 110 deutschen Fällen das Hauptprüfverfahren nach der entsprechenden Vorschrift (Artikel 88 Absatz 2) des EG-Vertrages eröffnet.
Davon seien rund 40 positiv, etwa 40 negativ entschieden worden.
Der Regierung zufolge hat die Kommission wegen einer Beihilfe an VW und an die Westdeutsche Landesbank (WestLB) Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.
Die Klage betreffend VW sei zurückgenommen worden, das Verfahren zur WestLB zurzeit noch anhängig.
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