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273/2000
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VERSICHERUNGSAUFSICHT NEU REGELN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-fi) Künftig sollen neben der fortbestehenden Finanzaufsicht über einzelne Versicherungsunternehmen solche Firmen auch in Bezug auf den Konzern als Ganzes auf eine ausreichende Kapitalausstattung kontrolliert werden können.

Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf (14/4453) vor, mit dem unter anderem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden soll. Eine EU-Richtlinie (98/78/EG) soll damit in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Regierung erläutert, bislang habe sich die Aufsicht über die Solvenz der Versicherungsunternehmen auf die Finanzlage einer einzelnen Firma (Solo-Aufsicht) beschränkt.

Der finanzielle Einfluss, den andere Mitglieder einer Gruppe, dem ein Versicherungsunternehmen angehöre, auf dieses Unternehmen ausübten, habe nach geltendem europäischem Recht bei der Solvenzbewertung durch die Aufsichtsbehörden nicht berücksichtigt werden können.

Da die Solvenz- und allgemeine Finanzlage eines Versicherungsunternehmens jedoch beeinträchtigt werden und einer starken Belastung ausgesetzt sein könne, wenn das Unternehmen einer Firmengruppe angehöre, müssten die Aufsichtsbehörden nunmehr solchen Einflüssen bei ihrer Aufsicht Rechnung tragen.

Zu diesem Zweck werde die sogenannte Solo-Plus-Aufsicht eingeführt.

Maßgeblich für die neu zuschaffende "zusätzliche Beaufsichtigung" ist den Angaben zufolge die Beteiligung eines Versicherungsunternehmens an einem anderen mit 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte bzw. des Nennkapitals.

Bei einer Beteiligung unterhalb von 20 Prozent sei ausschlaggebend, dass die Anteile nicht allein eine Kapitalanlage darstellten, sondern die Beteiligung dem Geschäftsbetrieb diene.

Der Solo-Plus-Ansatz beinhalte, dass die Prüfung der Eigenmittelausstattung des Einzelunternehmens durch die Berücksichtigung der Konzernstruktur lediglich ergänzt, nicht aber ersetzt werde.

Eine vergleichbare Regelung für Bankengruppen besteht Regierungsangaben zufolge bereits seit 1984.

Laut Gesetzentwurf wird durch die Neuregelung eine Personalverstärkung beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erforderlich.

Da die Versicherungswirtschaft zu 90 Prozent die Kosten dieses Aufsichtsamtes finanziere, werde dies zusätzlich deren Kosten erhöhen.

Mehrkosten kämen in geringfügigem Umfang auch auf die betroffenen Unternehmen zu, die ihre Rechnungslegung erweitern müssten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027303
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