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277/2000
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Innenausschuss

ÜBER KABINETTSBESCHLUSS ZUM NPD-VERBOT INFORMIERT

Berlin: (hib/WOL-in) Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat am Mittwochmittag die Mitglieder des Innenausschusses über den zuvor erfolgten Beschluss des Kabinetts informiert, mit einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Verbot der NPD zu erreichen.

Er unterrichtete die Abgeordneten auch über die vorangegangene Zustimmung der Innenministerkonferenz (IMK).

Dabei betonte der Innenminister das "sehr faire Verhalten" der Bundesländer Hessen und Saarland, die ihrerseits keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben würden, sich jedoch im Hinblick auf das Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen der IMK dort enthalten hätten.

Bei einer Kaminrunde der Ministerpräsidenten in Schwerin habe sich darüber hinaus abgezeichnet, dass auch das Land Berlin keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben werde.

Berlin werde sich jedoch ebenfalls einer einstimmigen Beschlussfassung der IMK nicht entgegenstellen. Der Minister legte dar, nach Ansicht der Bundesregierung habe die Auswertung der von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ausgearbeiteten Vorlage ergeben, dass die Grundlagen für einen NPD-Verbotsantrag ausreichend seien.

350 Ermittlungsverfahren hätten "schon einen erheblichen Indiz-Wert". Ziele und Aktivitäten der NPD seien danach eindeutig verfassungsfeindlich, die Ablehnung der demokratischen Grundordnung durch die NPD nachweislich, ebenso die Hinwendung zu einem völkischen Kollektivismus.

Eine Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP sei ebenso deutlich wie ihre Verbindungen zur gewalttätigen Skinheadszene.

Unabweisbar sei das Gesamtverhalten der NPD, dass "die Gewalt generiere", die man aktuell zunehmend habe beobachten müssen.

Das den Abgeordneten vorgelegte Papier sei noch nicht der formulierte Antrag auf ein NPD-Verbot, dies werde nach der Auswahl eines Prozessbevollmächtigten vorgelegt.

In ihrer Stellungnahme zu den Ausführungen des Bundesinnenministers dankte die F.D.P. der Regierung für die jetzt klar dargelegte Information und setzte sich unter Bezug auf die bisherige Möglichkeit zur Akteneinsicht noch einmal kritisch mit dem bisherigen Verfahren auseinander.

"Es sei einfach nicht akzeptabel", so die F.D.P., wenn Abgeordnete des Bundestages bei der Einsichtnahme in das 500 Seiten starke Dokument nicht einmal Notizen machen dürften, um dargestellte Sachverhalte mit Experten im Nachgang zu prüfen und zu diskutieren.

Auch sei es untragbar, wenn Mitglieder des Bundestages in dieser Angelegenheit offensichtlich geringer eingestuft würden, als Landespolitiker und Beamte, zumal, wenn "seitenlang" Vorgänge aus diesen Akten in der Presse" bereits nachzulesen gewesen wären.

Um konkreter auf die Probleme eingehen zu können, beantragte die F.D.P. danach Vertraulichkeit im Ausschuss.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027702
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