Pläne zur Wiedereingliederung Arbeitsloser erläutern
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, was genau die individuellen Wiedereingliederungspläne beinhalten, welche die Arbeitsämter künftig für ältere Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und andere schwer vermittelbare Erwerbslose aufstellen sollen. In einer Kleinen Anfrage (14/5595) erkundigt sich die Fraktion, mit welchen Sanktionen die Regierung Erwerbslose belegen will, wenn diese Angebote der Arbeitsvermittlung ablehnen. Die Regierung soll sagen, auf welchen Personenkreis sich diese Wiedereingliederungspläne beziehen, und ob es stimmt, dass momentan ein Vermittler in den Arbeitsämtern für 600 bis 800 Arbeit Suchende zuständig ist. Weiter soll begründet werden, weshalb die Regierung bislang nichts unternommen habe, um die bereits im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs bestehende Möglichkeit "umfassender" umzusetzen, Verweigerer von zumutbarer Arbeit mit einer Sperrzeit der Leistungen von drei Monaten zu belegen.