Ausländischen Künstlern Steuerfreibetrag zugestehen
Berlin: (hib/BOB) Einen Freibetrag im Einkommensteuergesetz soll es für die hier zu Lande erzielten Einnahmen ausländischer Künstlerinnen und Künstler geben. Dies strebt die PDS-Fraktion mit einem Gesetzentwurf (14/6111) an. Steuerfrei bleiben sollen diesem zufolge Einnahmen bleiben, die im Kalenderjahr weniger als 7.000 DM betragen haben. Die Abgeordneten erläutern, das Verfahren des Steuerabzugs in Höhe von 25 Prozent der inländischen Einkünfte solcher Künstler unterstelle, dass eine Hälfte der Einnahmen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sei, die andere den Gewinn darstelle. Aus dem Grund sei der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten nicht zulässig, die durch den Veranstalter erstatteten Kosten müssten in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung einbezogen und damit versteuert werden. Diese Regelung benachteilige jedoch gerade solche Künstler, die von den jeweiligen Veranstaltern ausschließlich die Reise- und Übernachtungskosten bzw. nur eine Gage in geringer Höhe erhielten. In solchen Fällen bestehe die Gefahr einer Übermaßbesteuerung, so die PDS. Das neue Gesetz soll nach dem Willen der Fraktion zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.