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202/2001
Stand: 16.07.2001
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Für Legehennen soll nur noch Freiland- und Bodenhaltung zulässig sein

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Legehennen sollen nach Ablauf gewisser Übergangsfristen nur noch in Freiland- und Bodenhaltungssystemen oder Großkäfigen gehalten werden dürfen. In ihrer Antwort (14/6676) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/6399) bestätigt die Bundesregierung, dass ihr Entwurf einer Hennenhaltungsverordnung vom April dieses Jahres in einigen Punkten über die EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen hinaus geht. So werde es neue herkömmliche Käfiganlagen oder so genannte ausgestaltete Käfige mit Sitzstange, Legenest und Einstreu in Deutschland ab Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr geben.

Nach Regierungsangaben wurde die Übergangsfrist für bestehende herkömmliche Käfige im Vergleich zur EU-Richtlinie um fünf Jahre verkürzt und läuft bis zum 31. Dezember 2006. Für bestehende oder bereits genehmigte ausgestaltete Käfige sei in der Verordnung eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011 vorgesehen. Der Entwurf sei richtlinienkonform, heißt es in der Antwort, da diese lediglich Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen regelt und den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit gibt, strengere Vorschriften beizubehalten oder anzuwenden. Sie werde durch den Vorordnungsentwurf eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz in Europa einnehmen, betont die Regierung.

Die von der Fraktion aufgeworfene Frage, ob sie aufgrund der neuen Vorschriften mittel- bis langfristig mit dem "Aus" für die deutsche Legehennenhaltung rechne, verneint die Regierung. Nach ihren Worten geht sie auch nicht von einem drastischen Absinken der Eierproduktion in Deutschland auf rund 35 Prozent des jetzigen Niveaus aus, da sie durch Absatz- und Investitionsförderung die Umstellung auf Alternativhaltungsverfahren unterstütze. Darüber hinaus setzte sie sich für verbesserte und einheitliche Kennzeichnungsregelungen ein, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für Eier aus Deutschland entscheiden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_202/06
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