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258/2001
Stand: 09.10.2001
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Angebote zum Wertpapiererwerb und von Unternehmensübernahmen regeln

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen regeln und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/7034) vorgelegt. Unternehmensübernahmen nehmen nach Darstellung der Regierung weltweit ständig zu und haben für den Strukturwandel in Deutschland eine große Bedeutung. Daher sei es erforderlich, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die unmittelbar an Übernahmen Beteiligten und für die Akteure an den Finanzmärkten bereitzustellen. Zudem sollen allgemeine Mindestbedingungen für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren einer börsennotierten Gesellschaft festgelegt werden, auch wenn diese nicht mit einem "Kontrollerwerb" in Verbindung stünden. Das Gesetz solle daher auch auf öffentliche Angebote unterhalb der Kontrollschwelle und auf Angebote, die der Konsolidierung einer bestehenden Beteiligung dienen, angewendet werden können.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht ein neues Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, in dem Leitlinien für ein "faires und geordnetes Angebotsverfahren" geschaffen werden sollen, ohne Unternehmensübernahmen zu fördern oder zu verhindern. Ebenso soll die Information und Transparenz für die betroffenen Wertpapierinhaber und Arbeitnehmer verbessert werden. Die Regierung will die rechtliche Stellung von Minderheitsaktionären bei Unternehmensübernahmen stärken und sich an international üblichen Standards orientieren. Geregelt werden sollen zum einen Unternehmensübernahmen, deren Ziel Gesellschaften mit Sitz in Deutschland sind, und sämtliche öffentlichen Angebote, die auf den Erwerb von Aktien dieser deutschen Gesellschaften gerichtet sind. Erfasst werden sollen auch Angebote, die sich nur auf solche Wertpapiere beziehen, die den Aktienerwerb zum Gegenstand haben, wie etwa Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen. Die Regierung will den Bieter verpflichten, seine Entscheidung zur Abgabe des Angebotes sofort zu veröffentlichen. Darüber hinaus müsse er in deutscher Sprache zu dem Angebot Stellung nehmen. Dabei seien Angaben zur Finanzierung des Angebots, zu seiner finanziellen Lage nach einem erfolgreichen Angebot und zu mit ihm gemeinsam handelnden Personen zu machen. Schließlich müsse er auf die voraussichtlichen Folgen für die künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und sein eigenes Unternehmen eingehen. Dazu gehörten Angaben zu geplanten Sitz- oder Standortverlagerungen sowie zu Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und ihre Beschäftigungsbedingungen.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme um einige Korrekturen und Prüfungen. Unter anderem sollte sichergestellt werden, dass solche öffentlichen Kauf- oder Tauschangebote zum Erwerb von Wertpapieren nicht vom Gesetz erfassten werden, die zu keiner erheblichen Veränderung der Stimmrechtsverhältnisse innerhalb der Zielgesellschaft führen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_258/05
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