Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Nach Ansicht des Bundesrates bedarf das von der Regierung vorgelegte Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr (14/6881) seiner Zustimmung. Wie aus einer Unterrichtung der Regierung (14/7089) hervorgeht, ist die Länderkammer der Auffassung, dies sei erforderlich, da mehrere Bestimmungen in der Initiative das Verwaltungsverfahren auch von Landesbehörden regelten. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Regierung, sie teile diese Meinung zwar nicht. Gleichwohl hätte sie keine Einwände, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die beabsichtigten Vorschriften zu verzichten. Deren Streichung hätte keinen gravierenden Einfluss auf ein angestrebtes vereinfachtes Verfahren bei der Heranziehung von Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden, so die Regierung.