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316/2001
Stand: 30.11.2001
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Union will Freiheitsentzug bei vorgetäuschten Straftaten erhöhen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Bei angedrohten und vorgetäuschten Straftaten soll es künftig möglich sein, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren auszusprechen. Dies sieht ein von der CDU/CSU vorgelegter Gesetzentwurf (14/7616) vor. Bisher betrug das Strafmaß höchstens drei Jahre. Die Parlamentarier wollen die Strafandrohung erhöhen, um auf die Ereignisse seit dem 11. September zu reagieren. In Folge der Terrorschläge machten sich verantwortungslose Menschen Ängste der Bevölkerung zunutze und täuschten kriminelle Attacken schweren Ausmaßes vor, indem sie Briefe oder Pakete versenden, die scheinbare Gefahren darstellen, so die Fraktion. Diese Verhaltensweisen seien geeignet, den öffentlichen Frieden auf das Empfindlichste zu stören, sobald sie der Bevölkerung bekannt würden. Zugleich seien umfangreiche Einsätze von Polizei und Rettungsdiensten die Folge, wenn die Verwendung biologischer Kampfstoffe angedroht oder vorgetäuscht würde. Die Abgeordneten wollen nach eigenen Angaben zum Ausdruck bringen, dass derartige Delikte von solch hoher Sozialschädlichkeit schwerer geahndet werden müssten als bisher.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_316/02
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