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010/2003
Stand: 16.01.2003
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Länder sollen Zuschüsse für die Familienerholung gewähren

Ausschuss für Tourismus/

Berlin: (hib/VOM) Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung haben am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Tourismus an die Abgeordneten appelliert, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer wieder verstärkt Zuschüsse für die Familienerholung gewähren. Wie der Geschäftsführer der Evangelischen Familienerholung, Hans-Detlef Peter betonte, seien die in der Bundesarbeitsgemeinschaft zusammengefassten Anbieter für Familienerholung auf öffentliche Förderung und Unterstützung angewiesen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft fungiert als Dachverband für die Evangelische Familienerholung, den Katholischen Arbeitskreis für Familienerholung und für den Paritätischen Arbeitskreis für Familienerholung. Diese sind Träger von insgesamt 180 Familienferienstätten und Familienferiendörfern in Deutschland zu Gunsten benachteiligter Familien. Von den Angeboten profitieren einkommensschwache Familien, Alleinerziehende mit Kindern, Familien mit behinderten Angehörigen und Familien in besonders belasteten Situationen wie Scheidung oder Todesfall.

Peter betonte, dass im Zeitraum von 1997 bis 1999 22,3 Prozent der Familien in Deutschland keinen Familienurlaub unternehmen konnten, was die SPD-Fraktion für "Besorgnis erregend" erachtete. Alleinerziehende seien arm, weil viele ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten von der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen seien, so die SPD. Nach den Worten Peters sind einige Bundesländer aus der Bezuschussung der Familienerholung ausgestiegen. Da es sich um eine Komplementärfinanzierung von Bund und Ländern handele, zahle der Bund nicht, wenn die Länder ihren Anteil nicht zur Verfügung stellten. Wichtig sei es auch, für die Öffentlichkeitsarbeit eine gewisse Unterstützung zu bekommen. So sei der ADAC aus der Kooperation zur Erstellung der Broschüre "Familienerholung in Deutschland" ausgestiegen. Darüber hinaus berichtete Peter, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft Qualitätskriterien für gemeinnützige Familienheimstätten erarbeitet habe.

Mechthild Weßels vom Paritätischen Arbeitskreis für Familienerholung teilte mit, diese sei als Unterstützung für die Familien gedacht, um ihre Erziehungsleistung und -kompetenz zu stärken und ihre Kräfte zu stabilisieren. Die Familienerholung helfe auch, Geld bei der Kinder- und Jugendhilfe einzusparen. Sie habe insofern präventive Wirkung. Weßels äußerte die Hoffnung, dass es vielleicht einen Aktionsplan Familientourismus geben könne. Im Übrigen bemühe sich die Arbeitsgemeinschaft um alle Einrichtungen, deren Belegung schlecht sei. Die Bundesregierung ergänzte, in den letzten fünf Jahren seien keine Zuschussanträge an fehlenden Mitteln des Bundes gescheitert. Die Auslastung der Ferienheime liege außerhalb der Ferienzeiten bei 66 Prozent und während der Ferienzeiten bei 78 Prozent. In den Ferienzeiten selbst hätten Familien Vorrang. In den Schulzeiten stehe dagegen die Betreuung von Behindertengruppen im Vordergrund. An der Entwicklung von Qualitätskriterien sei die Bundesregierung interessiert, weil man diese auch vermarkten könne. Es sei auch der Wunsch des Bundes, dass die Länder die Individualförderung wieder anheben. Die SPD-Fraktion betonte ebenfalls die Bedeutung von Qualitätskriterien. Die CDU/CSU würdigte die Broschüre zur Familienerholung als "gut investiertes Steuergeld".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_010/02
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