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075/2003
Stand: 07.04.2003
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Bund und Länder sollen Einbürgerung von EU-Bürgern vereinheitlichen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Der Deutsche Bundestag soll Bundesregierung und Bundesländer auffordern, die Einbürgerung von Unionsbürgern bundesweit zu vereinheitlichen, Hindernisse zu beseitigen und das Verfahren zu vereinfachen. Dies fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/762). Laut Koalition sei dafür zu sorgen, dass mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 auch das Ausländergesetz bundesweit einheitlich Anwendung finde. Die Einbürgerung von EU-Bürgern sei generell nicht davon abhängig zu machen, ob sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Durch Abbau bürokratischer Hindernisse bei den örtlichen Einbürgerungsbehörden der Bundesländer sei den EU-Bürgern vielmehr die volle Einbeziehung in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern, ohne ihre Bindung an den anderen EU-Mitgliedstaat in Frage zu stellen. Schließlich sei auch allen Deutschen, welche die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates erwerben, generell die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.

Mit dem Ziel einer fortschreitenden europäischen Integration habe der Bundesgesetzgeber nach Paragraf 87 Absatz 2 des Ausländergesetzes eine Vorschrift geschaffen, in der das deutsche öffentliche Interesse an der Einbürgerung in Deutschland lebender Angehöriger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich über das allgemeine Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit gestellt werde. Von EU-Bürgern soll daher nicht mehr verlangt werden, dass sie vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat aufgeben, wenn dieser im Gegenzug bei der Einbürgerung von Deutschen ebenso verfahre, heißt es in der Begründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_075/07
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