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102/2003
Stand: 15.05.2003
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Union erkundigt sich nach der Verordnung von kurortspezifischen Heilmitteln

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Die Verordnung von kurortspezifischen Heilmitteln steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU (15/983). Den Angaben zufolge sind die Krankenkassen in jüngster Vergangenheit dazu übergegangen, die Abgabe dieser Heilmittel nicht mehr im Rahmen der allgemeinen Behandlung zuzulassen. Gesetzlich Krankenversicherte könnten die kurortspezifischen Heilmittel nur noch im Rahmen genehmigter ambulanter Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Nach Angaben der Union sind dadurch viele Kurorte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Regierung soll erklären, ob sie es für rechtlich zulässig hält, dass ortsgebundene oder kurortspezifische Heilmittel auch außerhalb einer von den Krankenkassen genehmigten ambulanten Vorsorgeleistung durch die Krankenversicherungen abgerechnet werden können. Auch geht es darum, ob der Kurarzt berechtigt ist, ortsgebundene und kurortspezifische Heilmittel auf Krankenversicherungskarte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_1021/05
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