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150/2003
Stand: 03.07.2003
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Die FDP ist für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KAG) Die FDP tritt in einem Gesetzentwurf (15/1234) dafür ein, das Embryonenschutzgesetz zu ändern und damit die Präimplantationsdiagnostik (PID) zuzulassen. Mit der PID können bestimmte genetische Schädigungen an künstlich gezeugten Embryonen in den ersten Tagen nach der Befruchtung erkannt werden. Diese Art der Diagnostik ist in Großbritannien entwickelt, in Deutschland aber von der zuständigen Ethik-Kommission abgelehnt worden, weil dieses Verfahren nicht mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar sei. Nach Meinung der FDP ist die Entscheidung, genetisch schwer vorbelasteten Eltern die Möglichkeit einer PID vorzuenthalten, "aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich". Vielmehr solle PID nach "sorgfältiger Beratung durch den Arzt" und einem positiven Votum einer ärztlichen Ethikkommission zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile von einer schwerwiegenden Erbkrankheit betroffen sind. Die potenziellen Eltern sollten eigenverantwortlich entscheiden dürfen, ob sie im Vorfeld der Schwangerschaft eine PID durchführen lassen wollen, so die FDP. Im Ergebnis bliebe es immer eine Gewissensfrage für die Beteiligten. Die bisherige Fassung des Embryonenschutzgesetzes enthält eine zu große Rechtsunsicherheit für Ärzte und Betroffene und muss deshalb geändert werden, schreiben die Liberalen in der Begründung. Die als Alternativen genannten Diagnostiken hält die FDP für nicht geeignet, da sie entweder nur die Erbinformationen der weiblichen Eizelle bestimmen, oder zu Fehldiagnosen führen können. Ein explizites Verbot der PID stünde im Widerspruch zum Recht der Frau, nach "positiven Befund" einer Pränataldiagnostik und bei Vorliegen einer medizinischen Indikation die Schwangerschaft abzubrechen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_150/04
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