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128/2004
Stand: 11.05.2004
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Betätigung von Parteien auf dem Mediensektor regeln

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will die wirtschaftliche Betätigung von Parteien im Mediensektor regeln. Sie hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes (15/3097) vorgelegt. So soll die Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkunternehmen und meinungsbildenden Presseunternehmen künftig verboten werden. Ausnahmen sollen für solche Presseunternehmen bestehen, die erkennbar für die politische Arbeit von Parteien eingesetzt werden oder die ausschließlich der Mitgliederinformation dienen. Für bereits bestehende Medienbeteiligungen sollen Übergangsfristen vorgesehen werden.

Zur Begründung heißt es, die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen werde immer häufiger kritisch hinterfragt. So sei etwa die SPD direkt oder indirekt an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen beteiligt. Die Tageszeitungen, an denen die SPD derzeit beteiligt sei, erreichten eine Auflage von über zwei Millionen. Auf Grund der Unabhängigkeit der Medien müssten sich die Parteien eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung auferlegen, argumentieren die Abgeordneten. Die Ausübung von politischer Macht und die kritische Bewertung des politischen Handelns durch die Medien gehörten nicht in eine Hand. Besonders bedenklich sei es, wenn Parteibeteiligungen und Zeitungen mit regionalem Monopol bestehen, da sich bei derartigen Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf die öffentliche Meinungsbildung auswirken könne. Dem Leser sei nicht erkennbar, welches Medium zu welchem Anteil in der Hand einer einzelnen Partei sei. Hier fehle jegliche Transparenz. Es zeige sich, so die FDP, dass die im Parteiengesetz enthaltene Offenlegungspflicht für Besitzanteile von Parteien an Medien nicht ausreiche, um die Unabhängigkeit der Medien zu garantieren. Der Staat sei verpflichtet, Störungen der demokratischen Funktion der Presse wirksam zu begegnen. Die Medien könnten ihre "ureigene Aufgabe", über die Politik kritisch zu berichten und staatliches Handeln zu kontrollieren, nicht uneingeschränkt wahrnehmen, wenn sie von der Politik ihrerseits beherrscht und kontrolliert würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_128/01
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