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184/2004
Stand: 13.07.2004
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"Einweg-Littering ist seit Einführung der Pfandpflicht zurückgegangen"

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Seit Einführung der Pfandpflicht zu Beginn des Jahres 2003 ist das Wegwerfen von Einweg-Produkten, das so genannte Littering, signifikant zurückgegangen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3571) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/3367) unter Berufung auf Angaben von kommunalen Reinigungsunternehmen. Mehrweggetränkeverpackungen seien nicht verstärkt weggeworfen worden, heißt es weiter. Die Rücklaufquote von Mehrwegflaschen betrage nach wie vor 99 Prozent. Die Regierung ist der Ansicht, dass die von ihr unlängst vorgelegte Novelle der Verpackungsverordnung EU-rechtskonform ist. Die Befreiung von ökologisch vorteilhaften Verpackungen vom grundsätzlich zulässigen Pfandsystem sei aus Umweltgründen gerechtfertigt. Bereits jetzt bestünden flächendeckende Rückgabemöglichkeiten für entleerte Einweggetränkeverpackungen. Ein höheres Pfand auf derartige Verpackungen im Vergleich zu Mehrwegverpackungen sei erforderlich, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen anzugleichen und eine möglichst hohe Rücklaufquote der Einwegverpackungen zu erreichen. Mit Blick auf die Novelle der Verpackungsverordnung glaubt die Regierung, dass auf der Basis dieses Entwurfs eine Verständigung mit den Ländern möglich ist. Sie hält die mit dieser Verordnung erreichten abfallwirtschaftlichen gesamtökologischen Erfolge auch im europäischen Vergleich nach wie vor für beachtlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_184/05
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