hib-Meldung
276/2004
Stand: 11.11.2004
Gegen "pauschale Vorverurteilungen" von Mitarbeitern zur Wehr gesetzt
15/4019) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/3778) mit. Der Regierung ist weiter
nicht bekannt, ob es im Zusammenhang mit dem Visa-Missbrauch
Erkenntnisse gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes oberhalb
der Referatsleiterebene gibt. Sie teilt weiterhin mit, nach ihrer
Kenntnis "gibt und gab" es kein Ermittlungsverfahren gegen einen
Abteilungsleiter des Amtes wegen des Verdachts der Beihilfe zur
gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassen. Im
Übrigen verweist sie darauf, bei der Einleitung
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gegen Beamte bestehe
keine Verpflichtung der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die
dienstvorgesetzte Behörde zu unterrichten. Die Bundesregierung
plane im Übrigen im Bereich der Visa-Ausstellung eine
Neuregelung, mit der deutsche Auslandsvertretungen angewiesen
werden, eine Verpflichtungserklärung ohne
Bonitätsbestätigung durch die deutschen
Ausländerbehörde grundsätzlich nicht mehr als
Finanzierungsnachweis anzuerkennen. Die Regierung bitte die
Mitglieder des Bundestages, die sich häufig für
Visabewerber einsetzten, "um Verständnis" für diese
Neuregelung, die zu Härten für deutsche Einlader ebenso
wie für ausländische Visabewerber führen
könne.
Berlin: (hib/BOB) Der Staatsekretär im Auswärtigen Amt,
Jürgen Chrobog, hat die Gelegenheit anlässlich einer
Reise nach Russland und in die Ukraine zum Besuch der zur
jeweiligen deutschen Botschaft gehörenden Visastellen auch
genutzt, um die "pauschalen Verdächtigungen und
Vorverurteilungen", wie sie in der gegenwärtigen Diskussion
gegen Mitarbeiter der deutschen Visastellen geäußert
werden, entgegenzutreten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_276/01