hib-Meldung
279/2004
Stand: 15.11.2004
Regierung: Ungleichbehandlung von Tierabfällen verzerrt nicht den Wettbewerb
15/4022) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/3766) mit. Tierische
Abfälle werden gemäß nationalem und
europäischem Recht nach ihrem Gefahrenpotenzial in drei
Kategorien unterteilt: Material der Kategorie 1 sind tierische
Nebenprodukte, von denen hohe gesundheitliche Risiken ausgehen,
weswegen sie in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbrannt werden
müssen. Material der Kategorien 2 und 3 kann hingegen von
Biogasanlagen zur Energiegewinnung verwertet werden. Diese
gesetzliche Ungleichbehandlung verschärft nach Ansicht der
Liberalen den wirtschaftlichen Druck auf
Tierkörperbeseitigungsanlagen und verzerrt dadurch den
Wettbewerb. Die FDP befürchtet, dass dieser wirtschaftliche
Druck viele Tierkörperbeseitigungsanlagen zur Schließung
zwingt, so dass im Seuchenfall nicht mehr genügend
Kapazitäten vorhanden wären. Die Regierung erklärt
dazu, es sei nach EU-Recht möglich, im Seuchen- oder
Katastrophenfall andere Anlagen zu verpflichten, Material der
gefährlichen Kategorien zu verwerten. Auch die von den
Liberalen geäußerte Befürchtung, Überreste aus
Biogasanlagen könnten für den Menschen gefährlich
sein, weil sie als Dünger wieder auf die Äcker
kämen, weist die Regierung zurück. Es bestehe "kein
Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier", sofern die
Vorschriften eingehalten würden. Die Einteilung der Kategorien
sei klar und werde durch die Behörden der Länder
überwacht. Es sei auch nicht zu beobachten, dass Material der
Kategorie 2 als Material der Kategorie 3 ausgegeben werde, so die
Regierung. Organische Materialien seien hingegen gut als Ersatz
für fossile Brennstoffe geeignet, und innovative Projekte, die
solches Material als Rohstoff zum Beispiel für die
Kraftstoffherstellung verwenden, seien zu begrüßen.
Insgesamt könne das deutsche Biogaspotenzial jährlich
zwölf Millionen Liter Heizöl ersetzen, so die
Regierung.
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung sieht keine
Wettbewerbsverzerrung durch die Ungleichbehandlung verschiedener
Tierabfälle. Dies teilt sie in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/05