hib-Meldung
283/2004
Stand: 19.11.2004
Regierung lehnt zweisprachige Ausschilderung von Autobahnen ab
15/4188) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/4002) deshalb ab. Die Unionsfraktion
hat sich für eine Ausschilderung der Autobahnen A 4 und A 13
in sorbischer Sprache in der Lausitz stark gemacht. In ihrer
Vorbemerkung plädiert die Regierung für
Übersichtlichkeit auf deutschen Fernstrassen. Bei zügiger
Fahrt kann aus ihrer Sicht auf den Autobahnen nur eine sehr
begrenzte Zahl von Informationen aufgenommen und in
Fahrtentscheidungen umgesetzt werden. Für sie steht deshalb
fest, dass auf Bundesautobahnen in den Vorwegweisern und
Ausfahrtschildern regelmäßig nur zwei, maximal jedoch
vier Ziele aufgeführt werden dürfen. Jede
zusätzliche Information, auch eine fremdsprachige, stelle eine
Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, die zu einer Verringerung der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen könne.
Eine zweisprachige Ausschilderung in der Lausitz würde zu
einer Verdoppelung der auf den Wegweisern bereits vorhandenen
Informationen führen. Hiermit wäre an vielen
Knotenpunkten die maximal zulässige Zahl der Zielangaben
überschritten. Außerdem verstoße eine
Ergänzung der Ziele in sorbischer Sprache gegen die notwendige
Einheitlichkeit der Beschilderung. Ferner könne es zu
Missverständnissen mit der Beschilderung an anderen
Anschlussstellen kommen, da dem Autofahrer durch etwa vier
Schriftzüge auch vier Ziele suggeriert würden, die von
ihm erfasst werden müssten. Anders stellt sich für die
Bundesregierung die mehrsprachige Beschilderung im polnischen
Grenzbereich dar. Hier gehe es um Fernziele, die eine geografische
Orientierung über den weiträumigen Verlauf der
Autobahnstrecke vermitteln sollen. Dies diene gleichzeitig als
Richtungsmerkmal der Autobahnstrecke bei der Einfahrt in die
Autobahn oder beim Überwechseln auf eine andere. Weiter
argumentiert die Regierung, Fernziele müssten einprägsam,
begreifbar und leicht verständlich sein.
Berlin: (hib/SAS) Als grundsätzlich problematisch bewertet die
Bundesregierung die zweisprachige Ausschilderung von Autobahnen, da
die Autofahrer durch die Fülle der Informationen
überfordert würden. Eine diesbezügliche
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung lehnt sie in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_283/07