Blickpunkt Bundestag
September 03/1998
"Schlanker Staat" nur mit Aufgeschlossenheit(in) Ein "schlanker Staat" bedeutet in besonderem Maße eine "effiziente und leistungsstarke Verwaltung". Die Modernisierung des Staates und die Neustrukturierung der Verwaltung für die Zukunft werden begleitet von einem "starken Druck" zum Sparen. Das betont die Bundesregierung in ihrem zweiten Bericht zum Aktionsprogramm zur weiteren Steigerung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung (13/ 11111). Zur Umstrukturierung gehöre auch die Bereitschaft, verfestigte Strukturen zu prüfen und, wenn sie einer Modernisierung der Verwaltung im Wege stehen, aufzugeben.Voraussetzung dafür sei, daß diesem Prozeß mit Aufgeschlossenheit begegnet werde. Diese sei insbesondere in der Staatsverwaltung selbst nötig. Die Mitarbeiter der Bundesverwaltung müßten die Änderungen annehmen sowie aktiv mittragen und gestalten. Aber auch die Bevölkerung müsse Verständnis dafür haben, daß die Steigerung der Effektivität staatlichen Handelns eine "konsequente und umfassende Modernisierung" der öffentlichen Verwaltung und eine Beschränkung auf die Kernaufgaben bedinge. 71.000 Stellen wenigerDen Angaben zufolge verfolgt die Regierung das Ziel, bis zum Jahr 2000 die Staatsquote von rund 50 Prozent im Jahre 1996 auf das vor der Wiedervereinigung erreichte Niveau von etwa 46 Prozent zurückzuführen. Untrennbar verbunden sei damit eine Reduzierung der Personalausgaben des Staates. Der nach der Wiedervereinigung von rund 300.000 Bediensteten im Jahr 1989 auf 381.000 im Jahr 1992 angestiegene Personalstand des Bundes ist laut Bericht bereits mit dem Bundeshaushalt 1998 auf rund 310.000 Planstellen reduziert worden.Für die Bundesverwaltung bedeute dies eine Stellenreduzierung von 1993 bis Ende 1998 von ca. 65.000 Stellen. Dies entspreche einem Einsparvolumen von 5,4 Milliarden DM. Dabei habe das Verteidigungsressort mit seinem Personalabbau (ohne Soldaten) von rund 57.000 Stellen einen "erheblichen Beitrag" (rund 85 Prozent) geleistet. Wie die Bundesregierung weiter erläutert, will sie mit ihrer Unterrichtung einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Realisierung des "schlanken Staates" geben, der sowohl eine Gesamtschau der Fortschritte vornehme als auch eine Vielzahl einzelner Maßnahmen und Projekte exemplarisch aufführt. Laut Regierung ist einer der zentralen Schritte zur "Verschlankung der Verwaltung" durch den Kabinettsbeschluß vom Februar 1996 getan worden. Die Bundesregierung habe darin die Auflösung, Zusammenlegung und Neuorganisation zahlreicher Bundeseinrichtungen festgelegt und darüber hinaus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Verwaltungsstruktur des Bundes benannt. Dabei habe sie sich bewußt dafür entschieden, zunächst kein abstraktes Reformkonzept für alle Behörden zu erarbeiten, sondern schrittweise vorzugehen, um jedem Ministerium und jeder Behörde einen individuellen Weg zu ermöglichen. Wesentlicher Bestandteil sei ein kostenbewußtes und wirtschaftliches Handeln. Deswegen sei festgelegt worden, im Rahmen der Reform der öffentlichen Verwaltung das Haushaltsrecht zu überprüfen und Anwendungsmöglichkeiten für flexible und schlankere Formen der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel zu finden. Versuch positiv bewertetBei einem dreijährigen Modellvorhaben zur Erprobung flexibler Budgetierungsinstrumente seien sowohl die Pilotbehörden als auch das Finanzministerium zu dem Ergebnis gekommen, daß dies ein positiver Versuch gewesen sei, neue Haushaltsinstrumente auf ihre Tauglichkeit hin zu prüfen.Durch die Dezentralisierung der Finanzverantwortung sei die Eigenverantwortung und damit auch die Motivation der Mitarbeiter gestärkt worden. Weitere Schritte seien ein modernes Personalmanagement sowie der Abbau von Bürokratie durch Deregulierung und Entlastung der Justiz. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803060b