Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Dezember 1998, Nr. 6/98, Inhalt >
Dezember 06/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Menschenrechtsschutz ist immer auch Konfliktprävention

(mr) Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Demokratie, und der Schutz der Menschenrechte ist immer auch Konfliktprävention. Das betonte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Gerd Poppe (Bündnis 90/Die Grünen), am 2. Dezember, als er sich im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe vorstellte. Bei seiner zukünftigen Arbeit, so der Ostdeutsche Poppe weiter, werde ihm sicherlich helfen, daß er als Oppositioneller in einem Staat gelebt habe, der die Menschenrechte verletzt habe. Hilfreich dabei seien aber auch die vergangenen acht Jahre im wiedervereinigten Deutschland und seine Arbeit als Abgeordneter im Unterausschuß Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses.
Der Politiker legte weiter dar, mit seiner Ernennung zum Menschenrechtsbeauftragten dokumentiere die neue Regierung den höheren Stellenwert, den die Menschenrechtspolitik in ihrer auswärtigen Politik einnehmen soll. Die eigentliche Zuordnung sei zwar zum Auswärtigen Amt, es gebe aber auch "Schnittmengen" mit anderen Ressorts, wie zum Beispiel dem Bundesinnenministerium und dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. So hätten die Lageberichte des Auswärtigen Amtes eine direkte Auswirkung auf die Innenpolitik (z. B. bei der Anerkennung von Asylbewerbern), aber auch auf Entscheidungen der deutschen Wirtschaft über Investitionen im Ausland. Im übrigen könne die Unterstützung der deutschen Wirtschaftspolitik bei gleichzeitiger Forcierung des Menschenrechtsdialogs nicht getrennt gesehen werden. Amerikanische Unternehmer seien bei der Frage der Menschenrechte zwar schon weiter, dennoch sehe er auch bei deutschen Unternehmern positive Ansätze.
Besonders wichtig ist es nach den Ausführungen des Menschenrechtsbeauftragten, mit den Oppositionellen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) von Staaten, die die Menschenrechte nicht oder nicht ausreichend beachten, eng zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen, um deren Position in ihrem Land zu stärken. Aber auch in der Bundesrepublik sei nicht alles "hundertprozentig". Wichtig sei zudem eine bessere finanzielle Unterstützung. In diesem Punkt sei vor allem der Haushaltsausschuß gefragt.
Für die zukünftige Arbeit kündigte Poppe eine stärkere Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) an. Zudem strebe er eine permanente Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsausschuß des Bundestages an. Wichtig sei es, die Leitlinien zum internationalen Menschenrechtsschutz zu institutionalisieren und bereits bestehende Institutionen mehr zu unterstützen. Dazu gehöre auch eine schnelle Ratifikation des Vertrages über den Internationalen Menschenrechtsgerichtshof, wobei die Bundesrepublik ein Vorreiter sein sollte. Darüber hinaus sei es notwendig, innerhalb der Europäischen Union in Menschenrechtsfragen "mehr mit einer Stimme" zu sprechen.
Über die Fraktionsgrenzen hinweg begrüßten alle Ausschußmitglieder die Installation eines Menschenrechtsbeauftragten und die Ernennung Poppes dazu. Man freue sich auf die Zusammenarbeit. Nun komme es darauf an, den Ausschuß im parlamentarischen Geschehen zu stärken.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806032a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion