ÄNDERUNG DES GERICHTSKOSTENGESETZ GEPLANT Bundesrat beabsichtigt Anhebung der Gebühren für Gerichtstätigkeiten(re) Die Gerichts und die Gerichtsvollziehergebühren sollen erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (14/598) des Bundesrates zur "Änderung des Gerichtskostengesetzes und anderer Gesetze" vor. Die angespannte Lage der Haushalte der Länder erfordere eine Anpassung der Gebühren für die Tätigkeit der Gerichte, heißt es in der Begründung der Länderkammer. Geplant ist unter anderem, den Gebührensatz für Mahnverfahren anzuheben, um die Kostenunterdeckung auszugleichen, die durch die 1994 eingeführte Pauschalierung der Auslagen für Zustellungen und Telekommunikationsdienstleistungen entstanden ist. Die Zustellung eines Mahnbescheides verursache derzeit Kosten in Höhe von 11 DM, die Zustellung eines Mahn und Vollstreckungsbescheides 22 DM. Pauschal abgedeckt für eine Zustellung sind davon jedoch nur 10 bzw. 20 DM. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Landeskasse. Um dieses Defizit auszugleichen, soll der Gebührensatz von derzeit 0,5 auf 0,75 angehoben werden. Ferner soll für die Erteilung einer Einzelauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis eine Gebühr in Höhe von 25 DM eingeführt werden. Sodann möchte man einzelne Festgebühren, insbesondere die Gebühren in Strafsachen, angemessen erhöhen. Als strukturelle Änderung des Gerichtskostengesetzes ist vorgesehen, das Pauschalgebührensystem auf den zweiten Rechtszug in Zivilprozeßverfahren (ohne Familiensachen) und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Zivilsachen auszudehnen. Mit einer Erhöhung der Wertgebühren soll ferner der den Ländern verbleibende Gebührenanteil "spürbar" gesteigert werden. Bisher sei den Ländern nur ein geringer Anteil der Einnahmen zur Deckung der Besoldung der Gerichtsvollzieher verblieben, so der Bundesrat. Auch ist eine Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geplant. Danach soll die Mindestgebühr im gerichtlichen Verfahren für Ordnungswidrigkeiten auf 80 DM angehoben werden. Der Bundesrat erwartet aus den Änderungen Mehreinnahmen für die Länder in einer Größenordnung von rund 250 Millionen DM. Die Höhe der für den Bund zu erwartenden Mehrausgaben ist nicht bestimmbar. Die Gemeinden müßten ebenfalls mit Kostenmehrbelastungen rechnen. Diese seien allerdings geringfügig. Der Bundesrat weist auch darauf hin, daß aufgrund der Verteuerung der gerichtlichen Verfahren und einer größeren Zahl von Vollstreckungsverfahren Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht ausgeschlossen werden könnten. In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf ab. Nach Aussage der Regierung würden die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen der "wieder angelaufenen" Konjunktur schaden. Vor allem Gebührenerhöhung für Mahnverfahren um 50 Prozent und die Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren würden zu einer erheblichen Belastung gerade der mittelständischen Wirtschaft führen. Ebenfalls hart treffe der Entwurf solche Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in eine Notlage geraten seien, zum Beispiel weil sie ihren Arbeitsplatz verloren hätten. |