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Mai 04/1999
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Einvernehmlich für die Gründung einer Mediathek eingesetzt

(ku) Die Abgeordneten des Ausschusses für Kultur und Medien betonten am 21. April, daß die Gründung einer deutschen Mediathek über die Rundfunk­ und Fernsehprogramme als museale Einrichtung für jedermann große Bedeutung habe. Sprecher der Koalition sowie der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und F.D.P. setzten sich einmütig dafür ein, durch eine Initiative des Bundestages über die Bundesregierung an die Länder zu appellieren, daß die Landesmedienanstalten diese Institution mitfördern sollten.

Der Ausschuß hatte sich zuvor durch den Gründungsbeauftragten, Dr. Helmut Drück, über Ziele und Prognosen einer solchen Institution informieren lassen. Die Mediathek soll in Berlin Gelegenheit geben, sich Berichte über große gesellschaftliche und politische Ereignisse, aber auch über Fernsehsendungen und Rundfunkveranstaltungen mit großem Publikumserfolg zu informieren sowie wissenschaftliche Studien durch Recherche in den Rundfunk­ und Fernsehprogrammen zu treiben.

8,4 Millionen DM Zuschuß

Die Mediathek möchte einen Überblick über 50 Jahre Fernseh­ und Rundfunkgeschichte geben. Sie benötigt einen jährlichen Zuschuß von rund 8,4 Millionen DM, dessen Finanzierung zum Teil durch das Land Berlin, das sich bisher schon an der Förderung beteiligt, sowie durch die öffentlich­rechtlichen Rundfunkanstalten und die Landesmedienanstalten erfolgen soll.

In der Diskussion wiesen die Abgeordneten darauf hin, daß die Rundfunkanstalten und die ARD über gute Archive verfügten. Dennoch sei eine deutsche Mediathek "überfällig", wie die SPD hervorhob. Die CDU/CSU plädierte dafür, die überregionale kulturelle Bedeutung in Gesprächen mit den Ländern deutlich zu machen, und die F.D.P., die sich den Appellen anschloß, warb dafür, daß auch der Kulturausschuß des Bundestages ein Zeichen setzt.

Von der Bundesregierung war unter anderem mitgeteilt worden, daß die Landesmedienanstalten jährlich rund 200 Millionen DM für ihre Arbeit bekämen. Die Abgeordneten meinten, daß das eine Beteiligung an der Finanzierung ermöglichen sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904037b
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