GESETZENTWURF Atomrechtliche Vorschriften zum Strahlenschutz ändern(um) Mit dem Ziel, die atomrechtlichen Vorschriften für die Umsetzung von Euratom-Richtlinien zum Strahlenschutz zu ändern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/2443) vorgelegt, den das Parlament am 27. Januar an den Umweltausschuss überwiesen hat. Geändert werden damit das Atomgesetz, das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz und die atomrechtliche Kostenverordnung. Die Bundesregierung erläutert in ihrer Initiative die Richtlinie des Rates zur Europäischen Atombehörde vom Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen. Diese Sicherheitsnormen sowie die Richtlinie vom Juli 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen bei medizinischer Exposition müssen jeweils bis zum Mai 2000 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Zur Umsetzung unterhalb des Atomgesetzes auf Verordnungsebene, so die Regierung weiter, seien neue gesetzliche Ermächtigungen erforderlich. Zudem seien behördliche Zuständigkeiten im Atomgesetz zu regeln. Darüber hinaus sollen im Atomgesetz und im Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz die Voraussetzungen für weitere Kostenerhebungen geschaffen werden. Für den Bund ist den Angaben zufolge nicht mit Mehrausgaben zu rechnen, da das Bundesamt für Strahlenschutz und das Luftfahrt-Bundesamt die neu zugewiesenen Aufgaben zum Teil ohne zusätzliches Personal erledigen könnten. So weit zusätzliches Personal erforderlich werde, könne dieses durch Kostenerhebung refinanziert werden, erläutert die Regierung. Auch für Länder und Gemeinden seien keine Mehraufwendungen durch den Vollzug des Gesetzes zu erwarten. |