ABSCHLUSSBERICHT DER ENQUETE-KOMMISSION Empfehlungen zum "Schutz der Menschen und der Umwelt" umsetzen(um) Der Deutsche Bundestag hat am 20. Januar den Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" (13/11200) zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert, die Empfehlungen politisch umzusetzen. Dabei sollen die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung "zügig in politisches Handeln umgesetzt" und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die – einer nachhaltigen, zukunftsverträglichen Entwicklung für Mensch und Umwelt und der Bedeutung einer Nachhaltigkeitsstrategie als wichtigem Instrument ökologischer Modernisierung das Nachhaltigkeitsprinzip entsprechend – als Querschnittsaufgabe in den politischen Ebenen auch institutionell verankert werden. Mit diesem Beschluss folgte der Bundestag am 20. Januar der Empfehlung des Fachausschusses (14/1470). Überdies stellt das Parlament in seiner Beschlussformulierung fest, die ökologische Modernisierung unserer Gesellschaft sei eine zentrale Aufgabe dieser Legislaturperiode. Nachhaltige Innovationen böten die Chance für mehr Beschäftigung und für eine langfristige Entwicklung. Die effiziente und umweltschonende Nutzung von Energie, Rohstoffen und Fläche entwickele sich zu einem entscheidenden Kriterium für den Erfolg von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Wie der Abschlussbericht der Enquete-Kommission deutlich mache, müsse nachhaltige Entwicklung als Prozess zur Mobilisierung von Verantwortung und zum aktiven Handeln auf allen Ebenen eingeleitet und verwirklicht werden. Nach dem Willen des Bundestages soll der gesamte Prozess in allen Phasen eine "intensive parlamentarische Begleitung", Beteiligung und Beachtung erfahren. Darüber hinaus seien Länder und Kommunen "in geeigneter Weise" in diesen Prozess einzubeziehen und in ihren eigenen Aktivitäten zur Umsetzung der auf dem Umweltgipfel in Rio 1992 beschlossenen "Agenda 21" zu unterstützen. |