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Januar 01/2000
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RECHTSAUSSCHUSS GEGEN ÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES

Opposition mit Vorstoß zu "Graffiti-Unwesen" gescheitert

(re) Ohne Mehrheit sind am 26. Januar Initiativen von CDU/CSU, F.D.P. und des Bundesrats geblieben, durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) das so genannte "Graffiti-Unwesen" stärker zu bekämpfen. Die Ausschussmehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS wies Gesetzentwürfe der Union (14/546), der Liberalen (14/569) und der Länderkammer (14/872) zurück.

Die Initiatoren hatten im Ergebnis übereinstimmend dafür geworben, das "Graffiti-Unwesen" strafrechtlich eindeutig dadurch zu erfassen, dass in Vorschriften des Strafgesetzbuches die Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des "Verunstaltens" ergänzt werden.

Die Koalitionsfraktionen argumentieren demgegenüber, schon jetzt sei es möglich, Graffiti als Sachbeschädigung strafrechtlich zu verfolgen. Es sei fraglich, ob die Einführung des Merkmals des "Verunstaltens" die strafrechtliche Würdigung von Graffiti-Taten erleichtere, da mit Blick auf den Kunstbegriff eine solche Verunstaltung nicht objektiv definiert werden könne. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne regten deshalb übereinstimmend an, die Länder sollten prüfen, ob nicht durch Änderungen des Polizei- und Ordnungsrechts dem "Graffiti-Unwesen" besser beizukommen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001052c
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