Ausbildungsbedarfssätze anheben(as) Für den Zeitraum von Herbst 1998 bis Herbst 2000 lässt sich aufgrund der Steigerung der Lebenshaltungskosten eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch um jeweils zwei Prozent zum Herbst 2000 begründen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrem zweiten Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe (14/2424) dar. Berücksichtige man den gleichzeitigen deutlichen Anstieg der Nettoeinkommen um 5,5 Prozent, könne auch eine darüber hinausgehende Anhebung gerechtfertigt werden, wenn die gestiegenen Realeinkommen nicht voll für höhere Unterhaltsleistungen der Eltern an ihre Kinder weitergegeben werden sollen. Die Anpassung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe und der Bedarfssätze im Bereich der beruflichen Ausbildung Behinderter orientiert sich nach Regierungsangaben an der Dynamisierung der Bedarfssätze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG). Wie aus dem Bericht hervorgeht, stieg die Zahl der mit Berufsausbildungsbeihilfe Geförderten von rund 47.500 im Jahr 1991 auf 70.900 im Jahr 1998. Davon entfielen rund 37.100 Fälle auf eine betriebliche Ausbildung, der Rest auf die Förderung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. |