Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2000 Inhaltsverzeichnis >
Januar 01/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Versicherungsleistungen überprüfen

(pt) Für eine Überprüfung der Leistungen der Pflegeversicherungen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 19. Januar einvernehmlich, die entsprechende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Der Petent pflegt seit 14 Jahren seine Ehefrau, die der Pflegestufe III zugeordnet sei. In seiner Eingabe kritisiert er, dass für die Betreuung der Pflegeperson nur jährlich 2.800 DM von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden, wenn er zum Beispiel in Urlaub sei. Bleibe seine Frau während dieser Zeit zu Hause, so werde nur das Pflegegeld weitergezahlt. Es sei aber niemand bereit, seine Frau für 43,33 DM täglich zu pflegen. Das entspreche einem Dreißigstel des Pflegegeldes.

Der volle Betrag von 2.800 DM werde nur gewährt, wenn die Veränderungspflege von einer gewerbsmäßigen Pflegekraft durchgeführt werde. Deshalb sei er gezwungen, seine Frau in einem Pflegeheim unterzubringen. Zurzeit werde für seine Frau im Pflegeheim 139,46 DM täglich verlangt. Von den von der Pflegeversicherung bewilligten 2.800 DM ließen sich somit nur 20 Tage jährlich in einem Pflegeheim finanzieren.

Deshalb forderte er, dass das gewährte Pflegegeld bei der Verhinderungspflege nach Pflegestufen gestaffelt werden solle. Wenn sowohl für die Pflegestufe I als auch für die Pflegestufe III der gleiche Betrag gewährt werde, so bedeutet dies, dass die zu pflegende Person der Pflegestufe I in einem Drei-Sterne-Hotel untergebracht werden könne, während sich die zu pflegende Person der Pflegestufe III mit einer Absteige begnügen müsse, so der Petent. Das Pflegegeld im Falle der Verhinderungspflege solle auch bei der Pflegestufe III so hoch sein, dass er zumindest 28 Tage im Jahr Urlaub machen könne.

Auch die Ausschussmitglieder waren der Ansicht, dass die Leistungen der Pflegeversicherung im Falle der Verhinderungspflege nach Pflegestufen unterteilt werden sollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001063b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion