Sonderziehungsrechte beim IWF aufgestockt(fi) Der Bundestag hat am 18. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF,14/3075) einstimmig zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses vom 10. Mai (14/3346). Die Änderung vom September 1997 schaffe nach Regierungsangaben die Voraussetzung für eine einmalige Zuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) des IWF. Dadurch erhalte jedes Mitgliedsland so viele SZR neu, dass sich die jeweilige aufsummierte Nettozuteilung von SZR auf 29 Prozent der Quote des jeweiligen Mitgliedslandes beläuft. Das Volumen werde sich somit von 21,4 Milliarden auf 42,8 Milliarden erhöhen. Die Deutschland derzeit zugeteilten SZR beliefen sich auf rund 1,21 Milliarden und würden sich durch die Zuteilung fast verdoppeln. Die SZR gingen auf die Bundesbank über und würden Bestandteil der Währungsreserven, so die Regierung. |