PERSONENBEFÖRDERUNG Aufsicht neu regeln(vb) Die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Busunternehmen soll nach dem Willen des Verkehrsausschusses auch auf juristische Personen des Privatrechts, also zum Beispiel private Unternehmen oder Aktiengesellschaften, übertragbar sein. Dies sieht ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf (14/2995) zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vor, den die Abgeordneten in der Sitzung des Ausschusses am 28. Juni bei Enthaltung der F.D.P. und der PDS annahmen. Darin ist vorgesehen, dass die jeweilige Landesregierung die zuständige "Stelle", welche die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Busunternehmen haben soll, benennen kann. Bislang konnten die Landesregierungen lediglich Behörden beauftragen. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme dem Entwurf des Bundesrates grundsätzlich zu. Sie schlägt allerdings vor, einige besonders "betriebssicherheitsrelevante" Aufgaben nicht auf sonstige "Stellen" zu übertragen. |