Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung beibehalten(vb) Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung über zu erwartende Eingriffe in die Natur hat sich nach Meinung der Regierung bewährt, so dass gesetzliche Änderungen nicht nötig sind. Dies geht aus einer Unterrichtung (14/3652) hervor, in der die Regierung über Erfahrungen mit einer 1998 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzes berichtet. Danach kann ein Bauleiter den Angaben zufolge im Rahmen der Abwägung entscheiden, inwiefern durch ein Bauvorhaben zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden und ausgeglichen werden sollen. Durch die Reform ist ein umfangreicher Ausgleichsbegriff geschaffen worden, der auch Ersatzmaßnahmen im Sinne der Naturschutzgesetze einschließt. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können festgesetzt werden. In den Augen der Regierung ist nach Auswertung der Länderberichte und der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände erwiesen, dass die Regelungen praktikabel sind und zu fachlich akzeptablen Lösungen der Eingriffs-Ausgleichs-Problematik führen. Einzelne Defizite könnten durch Schulung und Fortbildung in den nächsten Jahren abgebaut werden. |