BUNDESTAG BESCHLIESST ÄNDERUNG Rindfleischetikettierungsgesetz soll Kennzeichnungspflicht regeln(lw) Ab dem 1. September 2000 soll in Deutschland ein obligatorisches Rindfleischetikettierungsgesetz gelten, nach dem Angaben zur Schlachtung, Zerlegung sowie zur Kategorie des Tieres, von dem das Fleisch stammt, gemacht werden müssen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 29. Juni auf Empfehlung des Agrarausschusses (14/3700) einen entsprechenden Entwurf eines "Zweites Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes" der Bundesregierung (14/3648) sowie der Koalitionsfraktionen (14/3369) in der vom Ausschuss geänderten Fassung gebilligt. Außerdem nahm er einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag an. Ziel des Gesetzes sei es, den Gesundheits- und Verbraucherschutz zu stärken und die bislang geltende freiwillige Etikettierung von Rindfleisch um eine Kennzeichnungspflicht zu erweitern. Den Angaben zufolge müssen sich alle Marktbeteiligten in der Herstellung, Schlachtung und Verarbeitung von Rindfleisch mit Ausnahme der Verbraucher nach ihr richten. Umstritten war in der Aussprache des Agrarausschusses, ob gegebenenfalls anfallende Gebühren und Auslagen im Rahmen von Kontrollen zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen führen könnten. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte der Deutsche Raiffeisenverband e.V. zuvor darauf bestanden, dass den Unternehmen für "künftig anstehende Amtshandlungen" keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften und kontrollierte Schlacht- und Zerlegeunternehmen nicht zu Gebühren und Auslagen herangezogen würden. Von Seiten der Regierung war dazu angemerkt worden, dass es sich bei der Überwachung durch die Lebensmittelkontrollbehörden lediglich um "Stichproben" handeln könne, die nicht gebührenpflichtig seien, sofern es sich um keinen Mangel handle. Bündnis 90/Die Grünen forderte bei der Debatte im Ausschuss, die Herkunftskennzeichnung positiv für den Wettbewerb zu nutzen. Der Ausschuss nahm in diesem Zusammenhang einstimmig eine Entschließung der Koalition, der F.D.P. und PDS an. Diese sieht vor, Fleisch von "in Deutschland geborenen, aufgewachsenen und geschlachteten Rindern" mit den deutschen Nationalfarben kennzeichnen zu lassen. Begründet wurde die Initiative damit, dass der Verbraucher "schneller" erkennen sollte, woher das angebotene Rindfleisch oder die daraus produzierten Fleischwaren stammten. Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag berücksichtigt darüber hinaus Forderungen des Bundesrates nach einer Beteiligung des Bundes an der Überwachung der obligatorischen Rindfleisch- etikettierung. Die Bundesländer hatten zuvor in einer Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, auf sie kämen "große finanzielle Belastungen" zu, weil sie für die Kontrolle des gesamten Bereichs der obligatorischen Etikettierung zuständig seien. Für die Überwachung der obligatorischen Etikettierung der Marktbeteiligten, die einem System der fakultativen Etikettierung angehörten, soll nun die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein, im Übrigen die Bundesländer. Letztere sollten ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung anerkannte private Kontrollstellen mit der Überwachung der obligatorischen Etikettierung beauftragen zu können, um die "massive Ausdehnung der Überwachungsaufgaben" bewältigen zu können. Auch enthält der Änderungsantrag der Koalition eine Regelung, die den Umfang der Überwachung reduzieren soll. Dies könne dann erfolgen, wenn sich Marktbeteiligte freiwillig zu Etikettierungs- und Kontrollsystemen zusammenschlössen, die nicht der Genehmigung des Bundes bedürften. |