Entschädigungen bleiben absetzbar(fi) Der Bundestag hat am 6. Juli einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion (14/472) abgelehnt, durch den ausgeschlossen werden sollte, dass die Zahlungen der deutschen Unternehmen an den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter nach dem Einkommensteuergesetz gewinnmindernd abgezogen werden können. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/3731) vom 28. Juni, die gegen das PDS-Votum ausgesprochen wurde. Die Fraktion hatte argumentiert, Kosten, die im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen,dürften nicht als "Betriebsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden können. Im Ausschuss hatte die SPD darauf hingewiesen, dass auch Unternehmen in den Entschädigungsfonds einzahlen, die zur NS-Zeit noch nicht bestanden. Daher sei eine steuerliche Absetzbarkeit gerechtfertigt. Die CDU/CSU betonte, da es sich bei den Zahlungen nicht um Bußgelder handele, müssten sie als abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden (siehe auch Seite 19). |