Trinkgelder weiterhin besteuern(fi) Abgelehnt hat der Bundestag am 29. Juni einen Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion (14/1731neu), durch den freiwillig gewährte Trinkgelder von der Einkommensteuer befreit werden sollten. Die dadurch erforderliche Änderung des Einkommensteuergesetzes verweigerte das Parlament auf Empfehlung des Finanzausschusses (14/3272). Nach Ansicht der Liberalen werden freiwillige Trinkgelder heute nicht als zusätzlicher Arbeitslohn betrachtet. Sie würden in vielen Dienstleistungsbereichen gezahlt, so dass es zu einer ungleichen Besteuerung komme. Für eine Steuerbefreiung spreche neben dem geringen Steueraufkommen auch die Tatsache, dass sich solche Trinkgelder an der Qualität der Bedienung orientierten. Die Koalition hatte im Ausschuss argumentiert, mit dem F.D.P.-Vorschlag seien erhebliche Abgrenzungsfragen verbunden. |